Datenschutz

Datenschutzerklärung


1. Im Rahmen des Behandlungsvertrages werden personenbezogene Daten der Patient*in wie auch der Kind/er von der Hebamme erhoben, verarbeitet und genutzt. Diese Daten werden in elektronischer und nicht elektronischer Form gespeichert. Neben Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hier insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Der Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich in dem Umfang, soweit es für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend 9 Abs. 3 DSGVO. Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet. Hier gilt die Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfänger*in vor der Öffentlichkeit geschützt wird.


2. Die Daten werden grundsätzlich nur an Dritte übermittelt, wenn die Patient*in einwilligt oder hierfür eine gesetzliche Grundlage /Verpflichtung besteht, was insbesondere in folgenden Konstellationen der Fall ist:
Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen, an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärztinnen / Ärzte), der
Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation es erfordert, insbesondere, wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist. Im Falle der Hinzuziehung einer Ärztin/eines Arztes bzw. einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die zur Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind.
Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber
mittels elektronischer Datenübertragung gemäß §§ 301a 1, 302 Abs. 1 SGB V. Die Hebamme ist in diesem Fall berechtigt,
einen externen Abrechnungsdienstleister zu beauftragen. Entsprechendes gilt für die Abrechnung gegenüber der Versicherten selbst.
Untersuchungen von Körpermaterial, Screenings usw. werden nicht von der Hebamme durchgeführt. Dazu beauftragt die
Hebamme namens der Versicherten geeignete Laborärztinnen / Laborärzte oder ein geeignetes medizinisches Labor.
Die Weitergabe aller notwendigen medizinischen Befunde und persönlichen Daten an eine vertretende Hebamme (z.B. bei Urlaub, Fortbildung oder Krankheit) stimmt der Patient*in ausdrücklich zu. Die Hebamme übernimmt keine Verantwortung für die Betreuung der Kolleg*innen und haftet nicht für diese. Die vertretende Hebamme untersteht zu keiner Zeit diesem Vertrag.


3. Die Daten der Versicherten werden solange gespeichert, bis die hebammenhilfliche Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach Abschluss der hebammenhilflichen Betreuung entstehen steuer- und berufsrechtliche Aufbewahrungspflichten für die Hebamme. In beiden Fällen müssen entsprechende Nachweise mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Für die Aufbewahrungsdauer der Behandlungsunterlagen gilt § 5 Abs. 4.


4. Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, hat die Versicherte ein Recht auf Auskunft (15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSG0VO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Die Versicherte wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Verweigerung der Datenverarbeitung eine Erfüllung des Behandlungsvertrages unter Umständen nicht möglich ist. Für diesen Fall besteht kein Anspruch auf

Erfüllung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. Darüber hinaus kann der Versicherten gegebenenfalls ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) zustehen. Den Widerspruch kann die Versicherte jederzeit formlos gegenüber der Hebamme erklären. Die Versicherte hat zudem gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerden bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde,
Landesamt für Datenschutz Niedersachsen Prinzenstraße 5
30519 Hannover
Telefon: 0511 1204500
Fax: 0511 1204599
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de